Friedhöfe sind Orte der Trauer und für Christen zugleich Orte der Hoffnung auf das ewige Leben.
Und Friedhöfe sind Erinnerungsorte. Sie erinnern an Menschen, die das Leben im Ort einmal mitgeprägt haben.
Die Gemeindekirchenräte haben daher ein deutliches Interesse daran, dass Gräber über die Mindestliegezeit hinaus erhalten und gepflegt werden, dass Erinnerung auch auf diese Weise bewahrt wird. Dies versuchen wir vor allem durch die Gestaltung unserer Gebührenordnung zu ermöglichen.