Glaubensgemeinschaften, die der ACK angehören, können die Evangelischen Kirchen des Pfarrsprengels für Beerdigungsgottesdienste nutzen.
Die Nutzung der Kirchengebäude für weltliche Beerdigungen ist nicht möglich.
Eine evangelische Beerdigung eines Menschen, der nicht der Kirche angehörte, ist in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich.
Die Sterbeglocke kann (am Sterbetag oder dem Tag danach) bei allen - unabhängig von der Kirchenzugehörigkeit des Verstorbenen - geläutet werden, wenn die Angehörigen auf diesem Weg die Christen des Ortes bitten möchten, für ihren verstorbenen Angehörigen zu beten (Gebetsglocke).
Zu weltlichen Beerdigungsfeiern schweigen die Glocken.